Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter:
Solaris Services GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 36
D-60325 Frankfurt am Main

Angebot:

Solaris Services GmbH stellt eine webbasierte Agenturplattform für linguistische Dienstleistungen und deren Auftraggeber unter der Bezeichnung NEO Translators & Interpreter, Managers.

Dabei bietet NEO anfragenden Interessent*innen aus einem Pool vereidigter Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen denjenigen/diejenige Dienstleister*in an, welche(r) in Hinblick auf die terminliche Verfügbarkeit, die örtliche Verfügbarkeit sowie die Qualifikation das beste Ergebnis bietet.

Bestätigt der/die anfragende Interessent*in das Angebot schriftlich oder in Schrift- oder Textform ist ein Agenturvertrag mit Solaris Services GmbH zustande gekommen. Die Dienstleistung ist: Die Vermittlung einer qualifizierten Dolmetschertätigkeit, die Vermittlung einer qualifizierten Übersetzung. Geschuldet ist das Ergebnis, die Dolmetscherleistung, die Übersetzung.

Alle Verträge unter Mitwirkung von Solaris Services GmbH über die Plattform NEO unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die insoweit integrierter Bestandteil aller Verträge mit Solaris Services GmbH sind.

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1.1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Firma Solaris Services GmbH einerseits, ihren Kunden und Dienstleistern andererseits, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen schriftlich vereinbart wurden, oder gesetzliche Bestimmungen der Wirksamkeit entgegenstehen.

Abweichungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Vorbehalte oder die Aufhebung des Vertrags, teilweise oder im Ganzen, die nicht schriftlich vereinbart wurden, sind unwirksam.

(1.2) Gegenbestätigungen des/der Auftraggebers*in unter Hinweis auf seine/ihre eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur dann Anwendung, wenn sie Solaris unter Verzicht auf die Wirksamkeit der eigenen AGB schriftlich anerkannt hat.

2. Angebot, Abschluss

(2.1) Angebote der Solaris Services GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss.

(2.2) Zum Abschluss eines Vertrags kommt es, indem der/die Auftraggeber*in ein von der Solaris Services GmbH gemachtes Angebot in Schrift- oder Textform annimmt.

3. Leistungsumfang / Nutzungsrechte

(3.1) Die Solaris Services GmbH verpflichtet sich, die von dem/der Kunden*in angeforderten linguistische Dienstleistungen sach- und fachgerecht zu erbringen. Dolmetschen und Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung der Originalaussage wörtlich bzw. sinngemäß und Mentalitätstreue nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der jeweiligen Branche und des jeweiligen Sprachraums vorgenommen.

(3.2) Die vertraglich vereinbarte Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein üblichen, Lexika vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt bzw. gedolmetscht.

(3.3) Solaris Services GmbH ist durch ihre(n) ausführende(n) Dienstleister*in berechtigt die Durchführung des Auftrags zurückweisen oder abbrechen, wenn strafbare oder gesetzwidrige Inhalte kommuniziert werden, Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, der Inhalt wegen der Komplexität die Qualifikation des/der ausführende(n) Dienstleister*in übersteigt oder bei Vorliegen sonstiger besonderer Umstände eine Durchführung unzumutbar ist.

(3.4) Die Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur Nutzung im Zeitpunkt der jeweiligen Erbringung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur nach gesonderter Vereinbarung und mit Zustimmung des/der ausführende(n) Dienstleister*in zulässig.

(3.5) Jeder erteilte Übersetzungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Übersetzungsdokumente dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Solaris Services GmbH nicht verändert werden.

(3.6) Solaris Services GmbH überträgt der/dem Auftraggeber*in die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

(3.7) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

4. Geheimhaltung, Datenschutz

(4.1) Solaris Services GmbH verpflichtet sich, alle Informationen, die dem Unternehmen in Zusammenhang mit Dolmetsch- und Übersetzungsaufträgen zugänglich gemacht werden, stets streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten.

(4.2) Die der/dem Auftraggeber*in übermittelten Daten werden zum Zweck der Bearbeitung sowie der Archivierung lokal gespeichert. Die Daten können auf Wunsch nach Fertigstellung gelöscht werden.

5. Mitwirkung und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(5.1) Der/die Auftraggeber*in hat im Rahmen seiner/ihrer Mitwirkungspflicht der Solaris Services GmbH spätestens bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen des Auftrags zu unterrichten.

(5.2) Sämtliche Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Auftragsleistung notwendig sind, hat der/die Auftraggeber*in unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vor Auftragsbeginn zur Verfügung zu stellen.

6. Leistungszeit

(6.1) Die vereinbarten Termine sind, soweit sie Dolmetscherleistungen betreffen, verbindlich. Soweit sie Übersetzungsdienstleistungen betreffen, sind genannte Termine und Fristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, als annähernde Leistungszeit zu betrachten.

(6.2) Im Fall höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Leistungsfrist in angemessenem Umfang.

7. Geheimhaltung

(7.1) Die Solaris Services GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlichen Wissens sowie sämtlicher Informationen und Erfahrungen, die im Zusammenhang mit dem auszuführenden Auftrag bekannt werden.

(7.2) Die Solaris Services GmbH verpflichtet sich weiter, sämtliche erhaltenen Informationen und Kenntnisse nicht für eigene und/oder fremde Zwecke zu benutzen oder zu verbreiten.

(7.3) Die Solaris Services GmbH ist nicht befugt übergebene Unterlagen einem projektfremden Dritten weiterzugeben oder ohne ausdrückliche Genehmigung zu vervielfältigen.

8. Preise und Vergütung

(8.1) Treffen die Solaris Services GmbH und die/der Auftraggeber*in keine Vereinbarung über einen anderen Preis, gelten die Preise als vereinbart, die in der jeweils gültigen Preisliste angegeben sind.

(8.2) Die Vergütung für mündliche Übersetzungen (Dolmetschertätigkeiten) wird nach Stunden beziehungsweise Halb- und ganzen Tagessätzen abgerechnet; eine angefangene Stunde wird als volle Stunde gerechnet.

(8.3) Schriftliche Übersetzungen werden je Zeile Text berechnet; angefangene Zeilen werden zu vollen Zeilen zusammengefasst.

(8.4) Kosten in Zusammenhang mit der Übersetzung, die der Solaris Services GmbH entstehen, gehen zu Lasten der/des Auftraggebers*in.

(8.5) Beglaubigungen von schriftlichen Übersetzungen werden gesondert berechnet.

(8.6) Ist in der jeweils gültigen Preisliste für Übersetzungen eine Mindestgebühr festgesetzt, sind in dieser Mindestgebühr keine Kosten nach Ziffer 8.4. und 8.5 enthalten.

(8.7) Alle angegebenen Kosten und Preise sind Nettobeträge. Es fällt jeweils noch die geltende gesetzliche Umsatzsteuer an.

9. Zahlungsbedingungen

(9.1) Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, spätestens bis zum Lieferzeitpunkt sämtliche für die Rechnungstellung nötigen Informationen zu übermitteln.

(9.2) Rechnungen sind, wenn nicht andere Zahlungsbedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, vierzehn Kalendertage nach Rechnungstellung porto- und spesenfrei ohne Abzug zahlbar.

(9.3) Zahlt die/der Auftraggeber*in trotz Fälligkeit nicht, so treten auch ohne Mahnung die gesetzlichen Verzugsregelungen in Kraft.

(9.4) Die/der Auftraggeber*in ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Solaris Services GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

(9.5) Die Solaris Services GmbH ist berechtigt, einen Vorschuss zu verlangen.

10. Kündigung / vorzeitige Beendigung

(10.1) Kündigt der/die Auftraggeber*in den Übersetzungsauftrag noch vor dem vereinbarten Liefertermin, so ist die Solaris Services GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen.

(10.2) Kündigt der/die Auftraggeber*in einen Dolmetscherauftrag vorzeitig, so ist die Solaris Services GmbH je nach Organisationsaufwand und zeitlicher Differenz berechtigt, 50 % bis 100 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen.

(10.3) Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund.

11. Gewährleistung

(11.1) Treten in schriftlichen Übersetzungen Mängel auf, ist der Solaris Services GmbH die Möglichkeit zu geben, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu berichtigen.

(11.2) Zeigt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung keine Mängel an, so gilt diese als abgenommen.

12. Haftungsbeschränkung, Verjährung

(12.1) Die Solaris Services GmbH sowie deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(12.2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

(12.3) Die Haftung der Solaris Services GmbH ist beschränkt auf höchstens das 10-fache des Auftragswertes für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(12.4) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernimmt die Solaris Services GmbH keine Gewährleistung dafür, dass die jeweilige Leistung für den Verwendungszweck geeignet ist.

(12.5) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13. Schlussbestimmungen

(13.1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Frankfurt am Main.

(13.2) Die Rechtsbeziehung unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(13.3) Gerichtsstand ist, soweit die vertragsschließenden Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, Frankfurt am Main.

(13.4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

14. Salvatorische Klausel

(14.1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.

(14.2) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.